Bonn (energate) - Im Festlegungsverfahren zur Netzintegration steuerbarer Verbraucher nach §14a EnWG ist die Bundesnetzagentur in Teilen auf Forderungen der Automobilbranche und Verbraucherschützer eingegangen. Verbraucher sollen künftig im Gegenzug für die Steuerung durch den Netzbetreiber nicht mehr pauschal ein bundeseinheitliches reduziertes Netzentgelt zahlen, sondern alternativ ein zeitvariables Netzentgelt in Anspruch nehmen können. …
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